Allgemeine Bedingungen und Konditionen

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "Geschäftsbedingungen") und Anhänge stammen von Comm.V. Voices, Voices.eu, Johfrah GCV (im Folgenden "Ausführender").
  2. Von Uitvoerder beauftragte Lieferanten (im Folgenden "Stimmen") sprechen mit professioneller Sorgfalt Texte für vom Auftraggeber ausgewählte Zwecke, wie z.B. Telefonzentralen des Auftraggebers, Radio- und Fernsehwerbung, Kommentartexte für Internet-, Lehr- und Unternehmens- oder Animationsfilme, Trailer, E-Learning- und Promo-Videos, usw. Der Kunde kann Executor auch für die Bearbeitung oder On-Demand-Überarbeitung von Texten oder Aufträgen in Anspruch nehmen und Vorschläge für begleitendes Audio machen.
  3. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, bestellten und/oder ausgeführten Arbeiten, Rechnungen und jede Form der Vereinbarung oder Zusammenarbeit, bei der Executor dem Käufer oder "Kunden" Waren und Dienstleistungen jeglicher Art und unter jeglicher Bezeichnung zur Verfügung stellt, es sei denn, es wurden schriftlich andere Bedingungen vereinbart, die ausdrücklich von diesen Bedingungen abweichen.
  4. Die Anwendbarkeit von Einkaufs- oder anderen Bedingungen des Kunden wird ausdrücklich abgelehnt, auch wenn diese Bedingungen die Beziehung zwischen den Parteien regeln.
  5. Jede Klausel in diesen Bedingungen gibt die wahre Absicht der Parteien wieder und die Parteien sind sich einig, dass sie die Rechte und Pflichten beider Parteien ausgleicht. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen, einer besonderen Kooperationsvereinbarung oder einer anderen zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarung nichtig sein oder vernichtet werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
  6. Alle Angebote und sonstigen Erklärungen, einschließlich der Berechnungen auf der Website und der Budgets und Schätzungen sowie der voraussichtlichen Liefertermine, die von Performer ausgehen, sind völlig unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben wird. Der Kunde garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Daten, auf die Performer seine Angebote usw. stützt. Sofern nicht anders angegeben, sind Angebote und Vorschläge dreißig Tage lang gültig. Wenn ein Angebot, eine Offerte oder Marketingmaterialien Daten oder Zahlen enthalten, von denen eine normale und sorgfältige Person wissen konnte, dass sie auf einem Fehler beruhen, kann Performer nicht daran gebunden sein.
  7. Da der Kunde immer Sonderanfertigungen bestellt, ist eine kostenlose Stornierung nicht möglich. Wenn der Kunde einen geplanten Auftrag stornieren möchte, kann dies bis zu vierundzwanzig Stunden nach der Bestellung gegen Zahlung einer Entschädigung von 50 % erfolgen, es sei denn, die Dienstleistungen wurden bereits begonnen. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, im Falle einer verspäteten Stornierung oder wenn der Auftrag bereits begonnen und gebucht wurde, die gesamte geplante Zeit für die Waren und Dienstleistungen in Rechnung zu stellen, d.h. den vollen Rechnungsbetrag.
  8. In Anbetracht der Besonderheit des Produkts und der Nichtaustauschbarkeit der Stimmen des Vollstreckers (Wahl einer bestimmten Stimme) kann der Vollstrecker gezwungen sein, eine bestimmte (Teil-)Bestellung zu stornieren. Executor wird den Kunden hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen und dem Kunden den vollen Betrag auf dasselbe Konto zurückerstatten, mit dem die Gebühr bezahlt wurde.
    Executor wird sich nach besten Kräften bemühen, die vom Kunden abgerufenen Stimmen in seinem Portfolio zu halten, kann jedoch nicht haftbar gemacht werden, wenn eine in der Vergangenheit ausgewählte Stimme in Zukunft nicht mehr verfügbar sein könnte.
  9. Der Executor wird sich nach besten Kräften bemühen, die Dienstleistungen mit Sorgfalt auszuführen, gegebenenfalls in Übereinstimmung mit den mit dem Kunden getroffenen Vereinbarungen und Verfahren.
  10. Anhand der auf der Website verfügbaren Informationen und Audiodateien kann sich der Kunde vor einer Bestellung ein klares Bild von den Dienstleistern und den von Executor verwendeten Stimmen machen.
  11. Je nach Auftrag kann der Darsteller den Kunden auffordern, Anweisungen in Form eines Audio-Briefings zu geben. Darin gibt der Kunde an, wie die Intonation oder die Neigung der gesprochenen Nachricht sein soll, schnell gesprochen, hohe Stimme, usw. Falls erforderlich, nehmen Sie Ihren Firmennamen, Markennamen, Nachnamen, Nummern und Datumsangaben über unsere Plattform auf. Zum Beispiel: "von eins bis fünf" oder "von dreizehn bis siebzehn".
  12. Sollte der Kunde trotz der sorgfältigen Erteilung dieser Anweisungen eine Anpassung der gewählten Intonation oder Aussprache (Tonfall) wünschen, bietet der Interpret dem Kunden die Möglichkeit und das Recht, nach Erhalt der Audiodateien und auf Wunsch innerhalb der folgenden 8 Tage eine kostenlose Anpassungsrunde zu verlangen, die sich jedoch ausdrücklich auf die Anpassung der Intonation oder Aussprache beschränkt. Textliche oder konzeptionelle Änderungen sind hiervon in keinem Fall abgedeckt.
  13. Wenn die Sprachaufnahme ausnahmsweise nicht mit den Beispielen auf der Website des Betreibers übereinstimmt und die Parteien damit einverstanden sind, wird der Betreiber den Kunden bei der Suche nach einer Alternative unterstützen. Wenn die Diskrepanz zwischen Beispiel und Produkt in angemessener Weise festgestellt wird, trägt der Anbieter die zusätzlichen Kosten dafür.
  14. Wenn eine kostenlose Probeaufnahme angeboten wird, handelt es sich um einen zusätzlichen Service, der in keiner Weise einklagbar ist und/oder irgendwelche Rechte seitens des Kunden begründet. Diese Probeaufnahmen können als Teil einer Abstimmung für einen kommerziellen Auftrag angeboten werden. Sie dienen immer nur der Veranschaulichung und dürfen unter keinen Umständen und in keiner Weise vom Kunden in irgendeiner Weise genutzt oder verwertet werden. .
  15. Executor haftet nicht für die inhaltliche und grammatikalische Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Kunden eingegebenen Daten und Daten, sowie für verspätet (nach Beginn der Arbeiten) gelieferte Daten oder Korrekturen. Solche Anpassungen oder Ergänzungen gelten als zusätzliche Arbeit. Wenn der Auftragnehmer auf Wunsch oder mit vorheriger Zustimmung des Kunden zusätzliche Arbeiten oder andere Leistungen erbracht hat, die über den Inhalt oder den Umfang der vereinbarten Arbeiten und/oder Leistungen hinausgehen, sind diese vom Kunden gemäß den vereinbarten Tarifen und in Ermangelung dessen gemäß den dann geltenden Tarifen des Auftragnehmers zu vergüten.
  16. Der Auftragnehmer kann verlangen, dass zu diesem Zweck ein gesonderter schriftlicher Vertrag geschlossen wird. Die Tatsache, dass (der Bedarf an) zusätzlicher Arbeit während der Ausführung des Vertrags entsteht und dass dadurch die vereinbarte oder erwartete Zeit für die Fertigstellung der Dienstleistungen und der Lieferung beeinträchtigt wird, ist für den Kunden niemals ein Grund für eine Stornierung oder Auflösung des Vertrags, und es entsteht auch kein Recht auf Schadenersatz.
  17. Die Lieferfristen beginnen erst ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrags und insbesondere nach erfolgter Zahlung über die Website oder nach Eingang der vollständigen Zahlung per Banküberweisung. Die Fristen verlängern sich automatisch, wenn Urlaubszeiten in diesen Zeitraum fallen, bei höherer Gewalt, in Härtefällen oder bei neuen Schwierigkeiten bei der Ausführung des Auftrags oder wenn der Kunde nach der Bestellung oder der Erstellung des Kostenvoranschlags Änderungen des Vertrags oder der auszuführenden Arbeiten verlangt (zusätzliche Arbeiten).
  18. Alle von Engineering angegebenen oder vereinbarten (Liefer-)Fristen und (Fertigstellungs-)Termine sind Richtwerte und basieren auf den Informationen, die Engineering zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannt sind und/oder mitgeteilt werden. In allen Fällen, also auch dann, wenn die Parteien eine Frist oder einen Liefertermin schriftlich vereinbart haben, ist der Auftragnehmer erst dann wegen Zeitüberschreitung in Verzug, wenn der Auftraggeber ihn schriftlich und ausreichend begründet in Verzug gesetzt hat. Der Auftragnehmer verpflichtet sich in dieser Hinsicht, sich nach besten Kräften zu bemühen.
  19. Eine Verzögerung bei der Ausführung des Auftrags kann niemals zu einer Entschädigung oder Auflösung der Vereinbarung führen, es sei denn, sie kann als unangemessen angesehen werden.
  20. Die angezeigten Preise gelten für die Summe der Gesamtdauer aller bestellten Audiodateien, es sei denn, es handelt sich um einen Stundensatz. Die Nutzung des Heimstudios ist im Preis inbegriffen, sofern nicht anders angegeben. Kosten wie Reise- und Unterbringungskosten, die Nutzung spezieller Ausrüstung oder die Anmietung anderer Aufnahmestudios sind nicht enthalten. Diese werden gegebenenfalls gesondert in Rechnung gestellt. Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und andere staatliche Abgaben. Sofern nicht anders vereinbart, lauten alle Preise stets auf Euro und der Kunde hat alle Zahlungen in Euro zu leisten. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, mit einer Leistung zu beginnen, bevor die Rechnung vollständig beglichen ist, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
  21. Die Zahlungsfrist für den Kunden beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde. Wenn der Kunde mit dem Inhalt einer Rechnung nicht einverstanden ist, muss er dies innerhalb von zehn (10) Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich und mit einer deutlichen Erklärung mitteilen.
  22. Zahlt der Kunde die fälligen Beträge nicht oder nicht rechtzeitig, schuldet der Kunde auf den ausstehenden Betrag die gesetzlichen Handelszinsen, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Wenn der Kunde nach einer Zahlungsaufforderung oder Inverzugsetzung die Forderung weiterhin nicht begleicht, kann der Auftragnehmer die Forderung zum Inkasso weitergeben. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, zusätzlich zum bereits fälligen Gesamtbetrag alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu zahlen. Bei Nichtzahlung von zwei oder mehr Rechnungen am Fälligkeitstag kann der Darsteller den Vertrag mit sofortiger Wirkung aussetzen oder kündigen, wobei der Darsteller keinen Schadenersatz schuldet. Der Kunde bleibt für alle ausstehenden Beträge unbeschadet haftbar. Wenn der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, ist der Auftragnehmer außerdem berechtigt, die dadurch entstandenen Kosten gemäß seinen üblichen Tarifen in Rechnung zu stellen, und zwar unbeschadet des Rechts des Auftragnehmers, jedes andere gesetzliche und/oder vereinbarte Recht auszuüben. Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Zahlung auszusetzen oder fällige Beträge zu verrechnen.
  23. Wenn der Kunde aus mehreren natürlichen und/oder juristischen Personen besteht, haftet jede dieser Personen gesamtschuldnerisch für die Zahlung der fälligen Beträge aus jedem Vertrag.
  24. Alle Rechte am geistigen Eigentum an (Audio-)Dateien, Software, Plug-ins, Datendateien oder anderen Materialien wie Analysen, Entwürfen, Dokumentationen, Berichten, Angeboten sowie an vorbereitenden Materialien, die auf der Grundlage eines Vertrags entwickelt oder dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, liegen ausschließlich bei Engineering und ggf. seinen Lizenzgebern. Der Kunde erhält nur Nutzungs- und/oder Zugriffsrechte, die ausdrücklich durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Gesetz gewährt werden, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
  25. Jedes dem Kunden zustehende Nutzungsrecht an dem fertigen Produkt ist nicht exklusiv, nicht auf Dritte übertragbar, zeitlich unbegrenzt und nicht unterlizenzierbar. Alle Rechte, einschließlich der Nutzungsrechte, werden dem Kunden unter der Bedingung eingeräumt oder übertragen, dass der Kunde alle fälligen und zahlbaren Gebühren aus den zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen vollständig bezahlt hat. Haben die Parteien für die Einräumung eines Nutzungsrechts eine periodische Zahlungsverpflichtung des Kunden vereinbart, so steht dem Kunden das Nutzungsrecht nur zu, solange er seiner periodischen Zahlungsverpflichtung pünktlich nachkommt. Der Kunde darf das Endprodukt nur für den Zweck verwenden, für den es ausdrücklich und schriftlich entwickelt wurde.
  26. Dem Kunden ist es nicht gestattet, Hinweise auf den vertraulichen Charakter oder auf Rechte des Interpreten, wie z.B. Urheberrechte, Marken, Handelsnamen oder andere Rechte an (geistigem) Eigentum aus den (Audio-)Dateien, Websites, Dateien oder Materialien zu entfernen oder zu verändern.
  27. Der Auftragnehmer kann die Waren, Produkte, Eigentumsrechte, Daten, Dokumente, Software, Dateien und (Zwischen-)Ergebnisse der im Rahmen des Vertrages erhaltenen oder erbrachten Leistungen trotz einer bestehenden Herausgabe- oder Übertragungsverpflichtung so lange zurückbehalten, bis der Kunde alle fälligen Beträge vollständig bezahlt hat.
  28. Stellt der Kunde eigene Texte, Musik oder Formeln oder Dinge zur Verfügung, erklärt er, dass er diese besitzt oder über die erforderlichen Rechte verfügt und stellt den Darsteller in vollem Umfang von etwaigen Ansprüchen von Stimmen oder Dritten und den damit verbundenen Kosten wie z.B. Anwaltskosten frei.
  29. Für den Fall, dass Mitarbeiter von Engineering Tätigkeiten am Standort des Kunden ausführen, stellt der Kunde kostenlos die von diesen Mitarbeitern vernünftigerweise gewünschten Einrichtungen zur Verfügung, wie etwa einen Arbeitsraum mit Computer-, Daten- und Telekommunikationseinrichtungen. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter, einschließlich der Mitarbeiter des Auftragnehmers, frei, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages durch Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder durch unsichere Situationen in seiner Organisation Schaden erleiden. Falls erforderlich, informiert der Auftraggeber die von Engineering eingesetzten Mitarbeiter vor Beginn der Arbeiten über die in seiner Organisation geltenden Haus- und Sicherheitsvorschriften.
  30. Performer gibt deutlich an, welche Erweiterungen für Audiodateien möglich sind. Der Kunde bleibt für die von ihm gewählte Formel, die Formate usw. und die Kompatibilität mit seiner eigenen Infrastruktur verantwortlich. Alle Kosten, die mit Anpassungen nach der Bestellung an abweichende Wahlmöglichkeiten verbunden wären, gehen daher zu Lasten des Kunden. Performer haftet niemals für Schäden oder Kosten aufgrund von Übertragungsfehlern, Störungen oder Nichtverfügbarkeit der eigenen Einrichtungen des Kunden.
  31. Die Gesamthaftung des Auftragnehmers wegen eines zurechenbaren Versäumnisses bei der Erfüllung eines Vertrages oder aus irgendeinem anderen Grund ist auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens bis zur Höhe des für den Vertrag vereinbarten Preises (ohne Mehrwertsteuer) beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt sinngemäß für alle Schadensersatzverpflichtungen des Auftragnehmers. Handelt es sich bei dem Vertrag hauptsächlich um einen fortlaufenden Leistungsvertrag mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr, wird der für den Vertrag festgelegte Preis auf die Summe der für ein Jahr festgelegten Honorare (ohne Mehrwertsteuer) festgelegt.
  32. Die Haftung des Auftragnehmers für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie für Schäden im Zusammenhang mit der Verwendung von Gegenständen, Materialien und Schäden im Zusammenhang mit der Beauftragung von Lieferanten, die vom Kunden vorgeschrieben wurden, ist ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung aufgrund von Verstümmelung, Zerstörung oder Verlust von Daten oder Dokumenten.
  33. Die Parteien erkennen an, dass die Risiko- und Haftungsverteilung unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren, einschließlich der Art und Preise der Dienstleistungen und des Zwecks der Leistungen, unter allen Umständen ausgewogen ist. Der Auftragnehmer wird sich nach besten Kräften bemühen, die Dienstleistungen mit Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den im Angebot mit dem Kunden festgelegten Vereinbarungen und Verfahren zu erbringen. Dies ist jedoch eine Verpflichtung zum besten Bemühen.
  34. Wenn in einem Vertrag von "Fehlern" die Rede ist, ist darunter eine wesentliche Nichteinhaltung der funktionalen oder technischen Spezifikationen der (Audio-)Dateien zu verstehen, die von Engineering schriftlich mitgeteilt wurden. Ein Fehler liegt nur vor, wenn der Kunde ihn nachweisen kann und wenn er reproduzierbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, Fehler unverzüglich zu melden und Engineering die Möglichkeit zu geben, diese zu beheben. Bei Eingriffen Dritter, bevor der Auftragnehmer über den angeblichen Fehler informiert wurde, erlischt jeder Anspruch gegenüber dem Auftragnehmer.
  35. Performer kann nicht für die Überprüfung und/oder Korrektur der grammatikalischen oder allgemeinen Richtigkeit der vom Kunden bereitgestellten Informationen haftbar gemacht werden. Performer behält sich jedoch das Recht vor, einen Auftrag abzulehnen oder nicht auszuführen, wenn er seinen berechtigten Erwartungen zuwiderläuft und/oder wenn sich eine seiner Stimmen auf diesen Grund beruft: u.a. im Falle einer Aufforderung zum Konsum jeglicher Art von Betäubungsmitteln, einer Aufforderung oder Verherrlichung von Gewalt/Hass/Diskriminierung und/oder Rassismus, der Zurschaustellung bestimmter politischer Überzeugungen, der Werbung für illegale Produkte oder Dienstleistungen, etc. (nicht abschließende Liste). Der Executor wird die Ausführung eines solchen Auftrags unverzüglich einstellen, den Kunden darüber informieren und das gezahlte Geld innerhalb von dreißig Tagen nach der Feststellung zurückerstatten....
  36. Voraussetzung für ein Recht auf Entschädigung ist immer, dass der Kunde den Schaden so schnell wie möglich nach dessen Auftreten schriftlich meldet. Ein etwaiger Anspruch auf Entschädigung erlischt bereits nach Ablauf von zwei (2) Monaten nach Eintritt des Schadens.
  37. Sofern die Leistung des Auftragnehmers nicht dauerhaft unmöglich ist, entsteht eine Haftung wegen zurechenbarer Nichterfüllung eines Vertrags nur dann, wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich in Verzug setzt und ihm eine angemessene Frist zur Behebung des Versäumnisses setzt und der Auftragnehmer auch nach Ablauf dieser Frist seine Verpflichtungen nicht vorwerfbar erfüllt. Die Inverzugsetzung muss eine möglichst vollständige und detaillierte Beschreibung des Verstoßes enthalten, um dem Auftragnehmer die Möglichkeit zu geben, angemessen zu reagieren.
  38. Keine der Parteien ist verpflichtet, irgendeine Verpflichtung, einschließlich einer zwischen den Parteien vereinbarten Garantieverpflichtung, zu erfüllen, wenn sie aufgrund höherer Gewalt daran gehindert ist. Als höhere Gewalt gilt unter anderem: die unerwartete Nichtverfügbarkeit einer Stimme angesichts des intuitu personae-Charakters dieser Wahl.
    Im Falle einer Härte auf Seiten des Leistungserbringers handeln die Parteien nach Treu und Glauben und legen die geltenden Bedingungen in aller Angemessenheit neu fest. Jede Partei wird sich nach besten Kräften bemühen, unverzüglich und in gutem Glauben eine gültige Ersatzregelung mit gleicher oder ähnlicher wirtschaftlicher Wirkung auszuhandeln.
  39. Alle geistigen Eigentumsrechte an Komponenten und Produkten gehören Performer. Das Nutzungs- oder Zugriffsrecht des Kunden erstreckt sich niemals auf die einzelnen Beiträge oder Teile ca der (Audio-)Dateien.
  40. Der Kunde und der Executor stellen sicher, dass alle Informationen, die sie von der jeweils anderen Partei erhalten haben und von denen bekannt ist oder vernünftigerweise bekannt sein sollte, dass sie vertraulich sind, geheim bleiben. Die Partei, die vertrauliche Informationen erhält, darf diese nur für den Zweck verwenden, für den sie bereitgestellt wurden.
  41. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden als Referenz in Bezug auf seine Dienstleistungen sowie das fertige Endprodukt zu verwenden.
  42. Die Verantwortung für die Daten, die mit Hilfe eines vom Darsteller bereitgestellten Dienstes verarbeitet werden, liegt allein beim Kunden. Der Kunde garantiert dem Darsteller, dass der Inhalt, die Nutzung und/oder die Verarbeitung der Daten nicht rechtswidrig ist und keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von allen Klagen Dritter, gleich aus welchem Grund und einschließlich der Personen, deren personenbezogene Daten registriert wurden oder verarbeitet werden, im Zusammenhang mit diesen Daten oder der Erfüllung des Vertrags frei. Wenn der Auftragnehmer aufgrund eines Vertrags verpflichtet ist, eine Form der Informationssicherheit zu gewährleisten, muss diese Sicherheit einem Niveau entsprechen, das im Hinblick auf den Stand der Technik, die Sensibilität der Daten und die mit der Gewährleistung der Sicherheit verbundenen Kosten nicht unangemessen ist.
  43. Die Verträge zwischen Executor und Kunde unterliegen belgischem Recht. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufvertrags von 1980 ist ausgeschlossen. Für Streitigkeiten, die sich zwischen Engineering und dem Kunden aus einem zwischen Engineering und dem Kunden geschlossenen Vertrag oder aus sich daraus ergebenden weiteren (Teil-)Verträgen ergeben, ist in erster Instanz das Handelsgericht des Gerichtsbezirks zuständig, in dem sich der Sitz von Engineering befindet.